Ab sofort können Sie das InEK-Datenportal nutzen, um die Bestätigung des Jahresabschlussprüfers 2023 gemäß § 6a Abs. 3 Satz 4 KHEntgG zu übermitteln
Thema: Datenlieferung InEK InEK-Datenportal Jahresabschluss Pflegebudget
Ab sofort können Sie das InEK-Datenportal nutzen, um die Bestätigung des Jahresabschlussprüfers 2023 gemäß § 6a Abs. 3 Satz 4 KHEntgG zu übermitteln
InEK-Datenportal für die Übermittlung der Angaben nach der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2024 (Quartalsmeldungen für das Jahr 2024)
Das InEK hat eine FAQ-Liste mit Fragen und Antworten zur Umsetzung der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2024 veröffentlicht.
InEK Datenportal Mitteilung gem. § 5 Abs. 3 und 4 PpUGV
Übermittlung der Bestätigung des Jahresabschlussprüfers 2022 gem. § 6a Abs. 3 Satz 4 KHEntgG
Das InEK-Datenportal steht für die Übermittlung der Angaben nach der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2023 (Quartalsmeldungen für das Jahr 2023) zur Verfügung.
FAQ-Liste mit Fragen und Antworten zur Umsetzung der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2023 sowie Ausfüllhinweise zur Umsetzung
2. Änderungsvereinbarung zur PpUG-Sanktions-Vereinbarung vom 23.01.2023
Ab sofort steht das InEK-Datenportal für die Übermittlung der Angaben nach der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2022 (Quartalsmeldungen für das Jahr 2022) zur Verfügung.
InEK stellt ein Ausfüllbeispiel für das InEK-Datenportal im Bereich zur Umsetzung der PpUG-Nachweis-Vereinbarung zur Vorbereitung auf die Dateneingaben zur Verfügung