Ab sofort steht das InEK-Datenportal für die Übermittlung der Angaben nach der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2025 (Quartalsmeldungen für das Jahr 2025) zur Verfügung.
InEK-Datenportal PpUG PPUG 2025 PpUG-Nachweisvereinbarung Quartalsmeldung
Ab sofort steht das InEK-Datenportal für die Übermittlung der Angaben nach der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2025 (Quartalsmeldungen für das Jahr 2025) zur Verfügung.
Das InEK-Datenportal ist ab sofort für die Übermittlung der Angaben im Rahmen der Nachweismeldungen zur Pflegepersonaluntergrenzenprüfverordnung (PPBV) freigeschaltet.
Hinweise zum Umgang mit dem InEK-Datenportal zum Nachweis der Personalbedarfsbemessung in der stationären Krankenpflege nach der Pflegepersonalbemessungsverordnung – PPBV
InEK (PDF, 325 kB)
Krankenhäuser können gemäß § 5 Abs. 3 und 4 PpUGV ihre Daten zur Umsetzung der Verordnung bereitstellen.
Übermittlung der Stationsangaben ab sofort möglich
Ab sofort können Sie das InEK-Datenportal nutzen, um die Bestätigung des Jahresabschlussprüfers 2023 gemäß § 6a Abs. 3 Satz 4 KHEntgG zu übermitteln
InEK-Datenportal für die Übermittlung der Angaben nach der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2024 (Quartalsmeldungen für das Jahr 2024)
Das InEK hat eine FAQ-Liste mit Fragen und Antworten zur Umsetzung der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2024 veröffentlicht.
Übermittlung der Bestätigung des Jahresabschlussprüfers 2022 gem. § 6a Abs. 3 Satz 4 KHEntgG
Das InEK-Datenportal steht für die Übermittlung der Angaben nach der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2023 (Quartalsmeldungen für das Jahr 2023) zur Verfügung.
FAQ-Liste mit Fragen und Antworten zur Umsetzung der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2023 sowie Ausfüllhinweise zur Umsetzung
Ab sofort steht das InEK-Datenportal für die Übermittlung der Angaben nach der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2022 (Quartalsmeldungen für das Jahr 2022) zur Verfügung.