Pflegebudget – Datenlieferungen der Krankenhäuser für das Vereinbarungsjahr 2023

Ab sofort können Sie das InEK-Datenportal nutzen, um die Bestätigung des Jahresabschlussprüfers 2023 gemäß § 6a Abs. 3 Satz 4 KHEntgG zu übermitteln