Datensatzbeschreibung für die Datenlieferung gem. § 21 Abs.1 KHEntgG für das Datenjahr 2022 zum 31.03.2022

 des §-21-Datensatzes für die zum 31.03.2023 (Datenjahr 2022)

Die Fortschreibung der Anlage zur nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 wurde am 21.11.2022 unter Berücksichtigung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen und nach Integration der technischen und fachlichen Hinweise und Anregungen der Vertragsparteien auf Bundesebene fertiggestellt. Sie ist für die Datenübermittlung zum 31.03.2023 (Datenjahr 2022) zu verwenden.

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