Vereinbarung nach § 116b SGB V regelt Abrechnungsverfahren und Datenübermittlung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung
DKG e. V. (PDF, 227 kB)
Zu Datenübermittlung sind aktuell 198 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.
Vereinbarung nach § 116b SGB V regelt Abrechnungsverfahren und Datenübermittlung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung
DKG e. V. (PDF, 227 kB)
Neue Anpassungen zur Datenübermittlung nach § 301 SGB V
DKG e. V. (PDF, 186 kB)
Neue Anpassungen zur Datenübermittlung nach § 301 SGB V
DKG e. V. (PDF, 161 kB)
Neue Anforderungen für AOP-Fälle, Hybrid-DRGs und Stadtteil-Angaben ab sofort gültig
BWKG veröffentlicht aktualisierte Ausfüllhinweise zur Datei AUSBILDUNG.CSV
BWKG (PDF, 410 kB)
InEK hat aktualisierte Hinweise zur Datenlieferung gemäß § 21 Abs. 7 KHEntgG veröffentlicht.
Krankenhäuser können ihre Meldungen zur Pflegepersonalbemessungsverordnung ab sofort digital übermitteln.
Krankenhäuser können Bestätigung des Jahresabschlussprüfers gemäß KHEntgG übermitteln
Geschäftsstelle QiG BW mahnt zur Sicherstellung fristgerechter Datenübermittlung und konsequenter Vertretungsplanung
Schlüsselfortschreibung vom 10. März 2026 zum 17. März 2026 legt Änderungen mit Wirkung ab 1.1.2025 und 1.1.2026 fest
Version 4.1.1 mit Addendum maßgeblich – Anpassungen an ICD/OPS 2026 und Registerharmonisierung
S 23 KR 1103/23 | Sozialgericht Altenburg, Urteil vom 23.06.2025 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
Krankenhäuser und Hersteller müssen Informationen zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse (nach § 137h SGB V) ab sofort ausschließlich online an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übermitteln.
Aufgrund geänderter Gesetzgebung sind zwei neue Datenübermittlungen der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde an das InEK vorgesehen.
S 23 KR 1103/23 | Sozialgericht Altenburg, Urteil vom 23.06.2025
Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte des Nachtrags vom 24.07.2025 zur 4. Fortschreibung der Rahmenvereinbarung
DKG e. V. (PDF, 236 kB)
L 10 KR 9/24 | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.03.2025 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner
InEK informiert über Fristen und Anforderungen für Krankenhäuser ab 2025
Die Klinken in NRW müssen für den Bundes-Klinik-Atlas die Arbeitszeiten aller Ärzte übermitteln.