Erlösvolumen für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen für das Anwendungsjahr 2024

Veröffentlichung gemäß § 4a Absatz 1 Satz 6 des

Gemäß § 4a Absatz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) hat das je ein für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen für die Anwendungsjahre 2023 und zu ermitteln und gemäß § 4a Absatz 2 KHEntgG jeweils dazugehörig einen Prozentsatz zu berechnen.

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