InEK schaltet Datenportal frei: Jahresmeldung zur PpUGV 2025 jetzt möglich

Krankenhäuser können Nachweise zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung für 2025 übermitteln

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat das Datenportal für die Jahresmeldung nach der Pflegepersonaluntergrenzen-Nachweis-Vereinbarung (PpUG-NV) 2025 freigeschaltet. Krankenhäuser können ab sofort die erforderlichen Daten für das Berichtsjahr 2025 elektronisch an das InEK übermitteln.

Die Meldung erfolgt ausschließlich über das InEK-Datenportal. Krankenhäuser sind gehalten, die fristgerechte und vollständige Übermittlung sicherzustellen, da die Jahresmeldung zentrale Voraussetzung für die aufsichtsrechtliche Bewertung und mögliche Sanktionen bei Unterschreitungen der Pflegepersonaluntergrenzen ist. Inhaltlich knüpft die Jahresmeldung an die bereits unterjährig zu meldenden Quartalsnachweise an und konsolidiert diese für das Gesamtjahr 2025.

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