IRD-Meldungen 2026: Neue XML-Spezifikation verbindlich

Version 4.1.1 mit Addendum maßgeblich – Anpassungen an ICD/OPS 2026 und Registerharmonisierung

Für das Meldejahr 2026 gelten neue technische Vorgaben für Meldungen an das Implantateregister Deutschland (IRD). Wie aus den aktuellen Spezifikationen hervorgeht, ist die XML-Spezifikation Version 4.1.1 verbindlich anzuwenden. Sie basiert auf der zuvor veröffentlichten Request-for-Comments-Version 4.0.0 sowie den bis 13. Juni 2025 eingegangenen Stellungnahmen und wurde inhaltlich an die ICD- und OPS-Klassifikation 2026 angepasst.

Die seit Anfang November verfügbare Patchversion 4.1.1 beschreibt die Meldung, Korrektur und Stornierung implantatbezogener Maßnahmen mit Brustimplantaten, Hüft- und Knieendoprothesen sowie Aortenklappen. Für Endoprothesen an Hüfte und Knie ist die Datenübermittlung zwischen dem Implantateregister Deutschland und dem Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) harmonisiert, um einheitliche Datensätze sicherzustellen.

Im Januar 2026 wurde die Version 4.1.1 durch ein Addendum ergänzt. Dieses enthält unter anderem die Ergänzung eines Endoprothesen-Herstellers sowie eines Herstellers für Zubehör von Brustimplantaten. Darüber hinaus wurden das Fehlerniveau zweier Regeln angepasst, mehrere Hinweistexte aktualisiert sowie Korrekturen an der Datenvalidierung und der Implementierungshilfe vorgenommen. Die aktualisierte Fassung steht als Patchversion im Downloadbereich zur Verfügung.

Ergänzend stellt die Spezifikation eine Access-Datenbank bereit, die die Inhalte im Rahmen der IQTIG-QS-Basisspezifikation abbildet und insbesondere Softwarehersteller bei der Implementierung unterstützen soll. Die bisherigen Bestandteile der XML-Spezifikation bleiben dabei weiterhin maßgeblich und werden nicht ersetzt.

Für das Meldejahr 2025 ist hingegen noch die Version 3.1.3 verbindlich. Diese wurde Ende Januar 2026 ebenfalls um ein Addendum ergänzt, das unter anderem zusätzliche Hersteller aufführt und Regelanpassungen enthält.

Darüber hinaus sind Änderungen im Authentifizierungsprozess angekündigt. Die Umstellung des Identity Providers (IDP) wird in einem gesonderten Dokument zu geplanten Wartungsarbeiten und aktuellen Störungen erläutert.

Ein weiterer wichtiger Meilenstein betrifft die Lieferung des Vitalstatus und von Kassenwechselmeldungen durch die Krankenversicherungsträger an die Vertrauensstelle. Diese verpflichtende Datenübermittlung startet im September 2026. Softwarehersteller können die entsprechende Schnittstelle vom 4. bis 19. Mai 2026 testen; eine Anmeldung ist ab Anfang April vorgesehen. Die zugrunde liegenden Informationen wurden am 12. Dezember 2025 von der Vertrauensstelle veröffentlicht. Begleitend plant das Robert Koch-Institut (RKI) vor dem Start ein bis zwei Testzeiträume in Abstimmung mit den Krankenversicherungsträgern.

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