Nachtrag vom 06.01.2023 mit Wirkung zum 01.02.2023 zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung

Zur Umsetzung des Zuschlags gem. § 4a Abs. 4 zur Sicherstellung und Förderung der

Der ermöglicht die im Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetz () vorgesehene Abrechnung eines Zuschlages zur Sicherstellung und Förderung der Kinder- und . Hierfür wird ein Entgeltschlüssel (47100045) bereitgestellt, der ab dem 1.2.2023 übermittelt werden kann und für Fälle mit einem Aufnahmedatum ab 1.1.2023 anwendbar ist. Der ist ausschließlich auf Fälle von im Alter von über 28 Tagen und unter 16 Jahren anzuwenden.

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