Markiert: Übergangspflege

Können im unmittelbaren Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nach dem Elften Buch nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden, erbringt die Krankenkasse Leistungen der Übergangspflege in dem Krankenhaus, in dem die Behandlung erfolgt ist.
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Die Übergangspflege im Krankenhaus umfasst die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung der Versicherten, die Grund- und Behandlungspflege, ein Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung sowie die im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung. Ein Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus besteht für längstens zehn Tage je Krankenhausbehandlung.
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In diesem Bereich werden Informationen (Dokumentation, Vereinbarung, Vergütung) zur Übergangspflege im Krankenhaus zusammengestellt.

AfD will die Möglichkeit schaffen, Abteilungen für Kurzzeitpflegeplätze in Krankenhäusern einzurichten

Das Fehlen von Kurzzeitpflegeplätzen führt im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oftmals dazu, dass Patienten in Krankenhäusern über das für die Akutbehandlung notwendige Maß hinaus stationär verbleiben müssen.