Die hessische Krankenhausgesellschaft hält die Übergangspflege für „ein tot geborenes Kind“.
Thema: AOK Bürokratie Hessen Übergangspflege
Können im unmittelbaren Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nach dem Elften Buch nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden, erbringt die Krankenkasse Leistungen der Übergangspflege in dem Krankenhaus, in dem die Behandlung erfolgt ist.
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Die Übergangspflege im Krankenhaus umfasst die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung der Versicherten, die Grund- und Behandlungspflege, ein Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung sowie die im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung. Ein Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus besteht für längstens zehn Tage je Krankenhausbehandlung.
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In diesem Bereich werden Informationen (Dokumentation, Vereinbarung, Vergütung) zur Übergangspflege im Krankenhaus zusammengestellt.
Die hessische Krankenhausgesellschaft hält die Übergangspflege für „ein tot geborenes Kind“.
In Sachsen-Anhalt steigt die Zahl der pflegebedürftigen Personen nach einem Krankenhausaufenthalt.
„Entlassmanagement“: Kliniken müssen dafür sorgen, dass Patienten auch nach ihrer Entlassung medizinisch richtig versorgt werden.
Das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) stellt mit dem vorliegenden Bericht die Ergebnisse des Krankenhaus Barometers 2023 vor.
Nach ihrem Behandlungsende können Patienten jetzt bis zu zehn Tage weiter in der Klinik versorgt werden.
In einem neuen Projekt des Innovationsfonds untersucht das DKI mit zahlreichen Projektpartnern, wie die Krankenhäuser diese neue Leistungsform umsetzen
Gesetz zur Übergangspflege ist eine Luftnummer…
Übergangspflege soll in Krankenhäusern der Vorstellung von Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach öfter zur Anwendung kommen.
Zur Fortschreibung der § 301–Vereinbarung
Kliniken erhalten einen Tagessatz für somatische Patienten in Höhe von 237,50 Euro, für psychiatrische Patienten 177,50 Euro.
Das Fehlen von Kurzzeitpflegeplätzen führt im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oftmals dazu, dass Patienten in Krankenhäusern über das für die Akutbehandlung notwendige Maß hinaus stationär verbleiben müssen.
Die gesetzlichen Krankenkassen und die Hamburgische Krankenhausgesellschaft haben sich auf die neu geschaffene Leistung „Übergangspflege im Krankenhaus“ geeinigt.
Auf dem Gelände des RKH-Krankenhauses in Mühlacker ein Kurzzeit- und Übergangspflegeheim entstanden.
Die Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Wer nach einer Krankenhausbehandlung auf Hilfe bei der Pflege angewiesen ist, kann in NRW ab sofort die so genannte Übergangspflege in Anspruch nehmen.