FAQ Übergangspflege im Krankenhaus
Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im gesundheitswesen e. V. (DVSG)
Seit dem 20.07.2021 besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Übergangspflege im krankenhaus gemäß § 39e SGB V. Die Umsetzung dieser neuen Regelung im Krankenversicherungsgesetz ist insbesondere für Krankenhausbetreiber*innen, Entscheider*innen und Mitarbeiter*innen, die im entlassmanagement eingebunden sind, mit vielen Herausforderungen verbunden. Als Hilfestellung und Orientierung für den Berufsalltag hat die DVSG deshalb eine Übersicht mit Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) entwickelt.
Die Hinweise dieser FAQ basieren auf fachlicher, nicht auf juristischer Einschätzung und sind ohne Gewähr. Die Umsetzung der Vorgaben in den einzelnen Krankenhäusern ist eine Organisationspflicht der Krankenhausträger und obliegt der Verantwortung der geschäftsführung. Die Auslegungen für jedes Krankenhaus sind daher in Abstimmung mit der jeweiligen Geschäftsführung und dem klinikinternen Justiziariat zu treffen.
Im Folgenden werden Erfahrungen und Rückmeldungen zum Verständnis und zu den Auslegungsmöglichkeiten der Regelungen zur Übergangspflege im Krankenhaus aufgezeigt. Diese bieten jedoch keine abschließende Rechtssicherheit. Vielmehr sind es Anregungen für die klinikinterne Umsetzung.