Thema: Ambulante Operationen

Vereinbarung über den Leistungskatalog gemäß § 115f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V in Verbindung mit § 115f Absatz 2 Satz 2 SGB V (Hybrid-DRG-Vereinbarung)

Zum 27.03.2024 haben der GKV-Spitzenverband, die DKG und die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Erweiterung des Leistungskatalogs der Hybrid-DRG ab dem 01.01.2025 beschlossen.

Mindestens 20 Prozent aller Behandlungsfälle in Kliniken potenziell ambulant erbringbar

2021 hätten mehr als 2,5 Millionen stationäre Eingriffe ambulant vorgenommen werden können.

Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland