Markiert: Honorar

Fehlt die Unterschrift der ärztlichen Leitung auf den Sammelerklärungen zur Honorarabrechnung, ist die KV dazu berechtigt, die betreffenden Honorarbescheide aufzuheben und das gesamte Honorar vom MVZ zurückzufordern

B 6 KA 15722 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 13.12.2023 – Kommentar Taylor Wessing

Kassenärzte in Sachsen sehen ambulante Versorgung ab 2024 teilweise gefährdet

Die KV Sachsen fürchtet „erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung“, weil Vertragsverhandlungen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen gescheitert sind.