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OLG Frankfurt entscheidet zugunsten von Algea Care: Vermittlungsplattformen dürfen mit Rabatten werben

Pressemitteilung

Richter bestätigen: Abläufe der Abrechnungen für ärztliche Cannabis-Behandlungen über Algea Care inklusive Rabatte für Patient:innen sind vollständig korrekt gemäß GOÄ.

18. Dezember 2023, Frankfurt a.M. Algea Care, vertreten durch den Prozessanwalt Dr. Rupert Weinzierl (Cornea Franz), hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt erfolgreich Berufung gegen ein Eilverfahren des Landgerichts Frankfurt eingelegt. Das OLG hat entschieden, dass Algea Care als Vermittlerin von ärztlichen Behandlungsleistungen mit einem Rabatt werben darf, solange Algea Care diesen Rabatt selbst trägt und die vermittelten Ärztinnen und Ärzten vollständig auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) honoriert werden. Zuvor hatte das Landgericht Frankfurt nach einer Klage der Wettbewerbszentrale per Eilentscheid Algea Care unterlassen, mit einem Rabatt von 20 Prozent für eine Terminbuchung zu werben („Buche jetzt deine Termine und spare 20%“). Das Urteil des OLG Frankfurt ist nicht mehr anfechtbar.

Das OLG Frankfurt begründete seine Entscheidung damit, dass die mit Algea Care kooperierenden Ärztinnen und Ärzte korrekt nach der Gebührenordnung Rechnungen stellen und Algea Care den rabattierten Betrag selbst übernimmt. Entscheidend sei nur, dass der jeweilige Kooperationsarzt den von ihm nach der GOÄ korrekt in Rechnung gestellten Betrag vollständig erhalte. Adressaten der GOÄ seien ausschließlich Ärzte als Vertragspartner der Patienten aus dem Behandlungsvertrag. Algea Care fehle die „Täterqualifikation“ und könne, so lange die kooperierenden Ärztinnen und Ärzte nicht vorsätzlich gegen Vorschriften verstoßen, „unter keinen Umständen“ einen Verstoß gegen Regelungen der GOÄ begehen. Das OLG Frankfurt betonte, dass in den beanstandeten Fällen alles ordnungsgemäß durch die kooperierenden Ärztinnen und Ärzte abgerechnet worden sei.

Über Algea Care
Algea Care ist die bundesweit erste und führende Plattform für die telemedizinisch unterstützte und evidenzbasierte ärztliche Behandlung mit medizinischem Cannabis. In Folge der in 2017 zugelassenen medizinischen Nutzung von Cannabis hat sich das 2020 in Frankfurt gegründete Unternehmen auch als wegweisender Pionier in der ärztlichen Behandlung mit spezifisch geeigneten Bestandteilen der Hanfpflanze entwickelt. Über die Website www.algeacare.com können Patient:innen schnell und unkompliziert eine Behandlung anfragen und – nach einer sorgfältigen medizinischen Prüfung der Patientenunterlagen – einen Arzttermin in einem der bundesweiten Therapiezentren buchen. Mittels modernster telemedizinischer Technologie ermöglicht Algea Care den Patient:innen einen umfangreichen Full Service.