BDC kritisiert die Rechtsverordnung zu den Hybrid-DRG

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) weist darauf hin, dass die der seit 1. Januar in Kraft getretenen Hybrid-DRG im ambulanten Bereich völlig unklar ist und rät den niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen zur Vorsicht.

Kurz vor Weihnachten hat das Bundesministerium für Gesundheit praktisch ohne Vorlaufzeit die Rechtsverordnung zur Einführung der so genannten Hybrid-DRG zum 1. Januar in Kraft gesetzt. Im Gegensatz zu dem zuvor bekannt gewordenen ist diese nun auf zwei Paragraphen zusammengeschmolzen. Jetzt soll wieder die Selbstverwaltung die weiteren notwendigen Regelungen vornehmen […]

In Krankenhäusern ändert sich abgesehen von einer Absenkung der im Prinzip nichts, die geforderten Grouper- und Abrechnungssysteme sind dort vorhanden. Im niedergelassenen Bereich dagegen ist völlig unklar, wie die neuen DRG abgerechnet werden sollen. Bevor dies nicht klar geregelt ist, rät der Berufsverband allen niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen zu größter Zurückhaltung.

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