Ambulantes Operieren: DGIM kritisiert mangelnde Berücksichtigung von Kontextfaktoren und fordert Einbindung der Fachgesellschaften

Seit Jahresbeginn gilt ein neuer Vertrag für ambulantes Operieren (AOP), der zahlreiche Eingriffsarten, die bislang stationär im durchgeführt wurden, in den ambulanten Sektor verlagert. Die Deutsche für Innere Medizin e.V. (DGIM) begrüßt Maßnahmen zur und Optimierung der Versorgung. Allerdings berücksichtigt der Vertrag in der Entscheidungsfindung für oder wider eine ambulante Behandlung unter anderem Kontextfaktoren sowie individuelle Wünsche der Patientinnen und Patienten unzureichend, kritisiert die Fachgesellschaft.

In einer aktuellen Stellungnahme hat die DGIM in Zusammenarbeit mit den internistischen Schwerpunktgesellschaften weitere wichtige Punkte zusammengetragen, die bei einer des AOP-Kataloges bedacht werden sollten. Zudem fordert die DGIM die Selbstverwaltung auf, die medizinisch-wissenschaftliche Expertise der Fachgesellschaften bei weiteren Gestaltungen des AOP-Kataloges einzubeziehen. […]

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