Bezeichnung „Deutsche Stimmklinik“ für Arztpraxis ohne Betten irreführend
3 U 205/19 | Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 02.09.2020 – Kommentar LHR Rechtsanwälte Köln
3 U 205/19 | Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 02.09.2020 – Kommentar LHR Rechtsanwälte Köln
Quelle: Saarbrücker Zeitung
Beschluss vom 17. Dezember 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Folienpräsentation von Prof. Dr. med. Martin Jäckel
Ziel dieser S2-Leitlinie ist die Förderung einer qualitativ hochwertigen Versorgung von Menschen mit hochgradiger angeborener und erworbener Schwerhörigkeit bzw. Taubheit.
Zielsetzung der vorliegenden Leitlinie ist die Erstellung von Handlungsempfehlungen für die Vorsorge, Diagnostik und Therapie der chronisch mesotympanalen Otitis media (CMOM).
Respiratorische Notfälle nach Tonsillenchirurgie (Tonsillektomie bzw. Tonsillotomie*) mit oder ohne Adenotomie sind selten, stellen aber potentiell schwerwiegende Komplikationen dar
Folienpräsentation Prof. Dr. med. Martin Jäckel
Kodierhilfe für Anlässe in der fachärztlichen Praxis
Verlag: Schüling, K; Auflage: 1 (1. Juni 2020)
Die vorliegende Leitlinie auditive Verarbeitungs-und Wahrnehmungsstörungen richtet sich also insbesondere an Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie, aber auch an andere Berufsgruppen, die mit der Diagnostik...
Die Infektionen an Ohren, Nase und Hals führen in der täglichen Praxis häufig zum Einsatz von Antibiotika. Die Verordnung einer antibiotischen Therapie ist jedoch oftmals...
Die vorliegende S3-Leitlinie wurde für die Anwendung im Rahmen der ambulanten und stationären Versorgung konzipiert und richtet sich primär an alle, die mit der Diagnostik und Therapie des Schnarchens befasst sind
Ziel dieser Leitlinie ist eine qualitativ hochwertige Behandlung von Patientinnen und Patienten, die sich mit dem Verdacht auf eine entzündliche Erkrankung im Bereich der Kieferhöhle,...
Eine Septumdeviation mit behinderter Naseatmung wird häufig vom MDK verharmlosend als „Befindlichkeitsstörung“ eingestuft. Nach der DGHNO ist diese Einschätzung wissenschaftlich ohne Zweifel widerlegt und zurückzuweisen.