Die neuste Rechtsprechung des BSG hat für erhebliche Unsicherheit gesorgt.
Thema: B 1 KR 11/20 R B 1 KR 15/22 R B 1 KR 37/22 R Krankenhausbehandlung Schockraumversorgung Stationäre Abrechnung stationäre Notwendigkeit
Die neuste Rechtsprechung des BSG hat für erhebliche Unsicherheit gesorgt.
B 1 KR 37/22 R | Bundessozialgericht, Entscheidung zum 20.03.2024 – Terminvorschau 9/24
B 1 KR 37/22 R | Bundessozialgericht, Entscheidung zum 20.03.2024 – Terminvorschau 9/24
In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, entsprechende Leistungen (Bronchoskopie, Systemtherapie) als stationäre Leistung durchzuführen.
S 16 KR 574/22 | Sozialgericht Detmold, Urteil vom 30.10.2023 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
S 15 KR 933/20 | Sozialgericht Münster, Urteil vom 13.06.2023
Die DGP stellt mit dem Katalog Leistungserbringern einen wichtigen Leitfaden für die zukünftige Abstimmung mit den Kostenträgern zur Verfügung.
Aphasiebehandlung soll nach Hinweis durch Sozialgericht nicht mehr als akute stationäre Maßnahme im Krankenhaus erfolgen
L 11 KR 3494/20 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2023
S 15 KR 933/20 | Sozialgericht Münster, Urteil vom 13.06.2023 – Kommentar Solidaris
L 5 KR 3335/22 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19.04.2023
Für Leistungen, die ein Krankenhaus im Rahmen seines Versorgungsauftrags regelhaft stationär erbringt, besteht keine Notwendigkeit, diese anhand der Kontextfaktoren zu begründen.
Die im AOP-Katalog aufgelisteten Operationen bei Kindern seien im Alter über 1 Jahr stets ambulant zu erbringen, außer Kontextfaktoren sprechen dagegen, sei falsch.
Allgemeine Tatbestände, bei deren Vorliegen die stationäre Durchführung von Leistungen gemäß Anlage 1 AOP-Katalog erforderlich sein kann