Nachträgliche Übersendung einer medizinischen Begründung ist keine unzulässige Rechnungskorrektur

L 10 KR 681/24 und L 10 KR 677/24 | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 22.04.2026 und L 11 KR 1932/25 und L 5 KR 2980/25 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteile vom 17. und 18.03.2026 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Die nachträgliche Übersendung einer medizinischen Begründung für eine stationäre Behandlung bei AOP-Leistungen ist zulässig und wirkt sich ausschließlich auf die Fälligkeit der Krankenhausrechnung aus…

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