Externe Belastungsproben hindern Annahme einer stationären Behandlung nicht
B 1 KR 31/23 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 02.04.2025 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk
Das BSG hat in einer aktuellen Entscheidung vom 02.04.2025 (- B 1 KR 31/23 R -) klargestellt, dass im Rahmen einer stationären psychiatrischen Behandlung eine stationäre Behandlung auch dann noch vorliegen kann, wenn Teile der Behandlung (externe Belastungsproben) außerhalb des Krankenhauses erbracht werden…




