AOP: HNO-ärztliche Operationen bei Kindern mit (V.a.) schlafbezogene Atemstörungen

Der seit Jahresbeginn 2023 geltende neue -Vertrag wurde mit einer Liste von Anhängen ergänzt, deren Inhalt eine Begründung für die stationäre Durchführung von eigentlich zu erbringenden rechtfertigt („“).

Einer dieser Kontextfaktoren betrifft das Lebensalter von Kindern, die „untere Altersgrenze“ ist bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres angegeben, was als Kriterium zur Rechtfertigung einer stationären dienen soll. Daraus abzuleiten, dass die im aufgelisteten Operationen bei Kindern im Alter über 1 Jahr stets ambulant zu erbringen sind, außer Kontextfaktoren sprechen dagegen, ist falsch. Der sich zurzeit abzeichnenden Prüfpraxis des zur stationären Tonsillotomie muss widersprochen werden. […]

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