Markiert: Übergangspflege

Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung mit Änderungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte

Der Ge­setz­ge­ber ver­folgt mit dem Ge­setz un­ter an­de­rem das Ziel, die Qua­lität und Trans­pa­renz der me­di­zi­ni­schen Ver­sor­gung zu stärken, Leis­tungs­an­ge­bote zu er­wei­tern und eine stärkere Vernet­zung zwi­schen den ein­zel­nen Leis­tungs­er­brin­gern zu er­rei­chen.

Stellungnahme der DKG zu den Änderungsanträgen zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)

Die Krankenhäuser begrüßen die Intention und Zielrichtung des Gesundheitsversor-gungsweiterentwicklungsgesetzes sowie des vorgelegten Änderungsantrages zurÜbergangspflege im Krankenhaus.