Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG)
Thema: Entlassmanagement FAQ Übergangspflege Vergütungsvereinbarung
Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG)
Anlage zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG
Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Gesetz unter anderem das Ziel, die Qualität und Transparenz der medizinischen Versorgung zu stärken, Leistungsangebote zu erweitern und eine stärkere Vernetzung zwischen den einzelnen Leistungserbringern zu erreichen.
zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung
zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung
Dieser Nachtrag setzt die 8. Änderungsvereinbarung des Rahmenvertrag Entlassmanagement und die 2. Corona-Ausgleichsvereinbarung um.
Bessere Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt
[…] Der Leistungsumfang und die Vergütung für die Übergangspflege bemessen sich nach dem jeweils gültigen Landesvertrag gemäß § 132m SGB V.
Vereinbarung über eine einheitliche und nachprüfbare Dokumentation zum Vorliegen der Voraussetzungen der Übergangspflege gemäß § 39e Absatz 1 SGB V
zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung
Das Vorliegen der Voraussetzungen einer Übergangspflege ist vom Krankenhaus im Einzelnen nachprüfbar zu dokumentieren (§ 39 e Abs 1 S. 4 SGB V).
Mit dem neuen § 39e SGB V ist ein Anspruch der Krankenhäuser auf Entgelt in den Fällen begründet worden, in denen die erforderliche poststationäre Behandlung (…) nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden kann.
Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und SPD wollen Lücke in der poststationären Versorgung schließen
Die Krankenhäuser begrüßen die Intention und Zielrichtung des Gesundheitsversor-gungsweiterentwicklungsgesetzes sowie des vorgelegten Änderungsantrages zurÜbergangspflege im Krankenhaus.