vdek mit einer Übersicht über alle bisher vereinbarten Landesbasisfallwerte der Bundesländer für 2025 (Stand: 03.02.2025)
vdek (PDF, 55 kB)
vdek mit einer Übersicht über alle bisher vereinbarten Landesbasisfallwerte der Bundesländer für 2025 (Stand: 03.02.2025)
vdek (PDF, 55 kB)
Statistisches Bundesamt beziffert durchschnittliche Kostensteigerung auf 4,24 Prozent – Auswirkungen auf Landesbasisfallwerte und KHVVG-Diskussion
Das Durchschnittshonorar je Behandlungsfall im Jahr 2024 beträgt rund 4201 Euro in Thüringen.
Der Landesbasisfallwert 2024 beträgt 4.205,76 Euro (mit Ausgleichen) und 4.201,76 Euro (ohne Ausgleiche).
Die Gesetzlichen Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft Niedersachsen haben sich am 20. Dezember 2023 auf den neuen Landesbasisfallwert für das Jahr 2024 verständigt.
Landesbasisfallwert in Baden-Württemberg steigt zum 01.01.2024 um insgesamt 5,3 Prozent auf 4.219,76 Euro.
Die Finanzierung der niedersächsischen Krankenhäuser für das kommende Jahr ist nach Angaben des Gesundheitsministeriums gesichert.
Alle bisher vereinbarten Landesbasisfallwerte der Bundesländer für 2023 (Stand: 21.02.2023)
vdek (PDF, 39 kB)
81,5 Mrd. EUR wurden 2020 in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für den Krankenhaussektor ausgegeben, was einem Anteil von 31,0 Prozent an den Leistungsausgaben insgesamt entspricht.
Die Krankenhäuser begrüßen die Intention und Zielrichtung des Gesundheitsversor-gungsweiterentwicklungsgesetzes sowie des vorgelegten Änderungsantrages zurÜbergangspflege im Krankenhaus.
In der am 1. Januar 2021 geltenden Fassung des § 10 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) wird erstmals für das Jahr 2021 eine geänderte Vereinbarung des Bundbasisfallwertes eingeführt.
80,3 Mrd. EUR wurden 2019 in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für den Krankenhaussektor ausgegeben, was einem Anteil von 33,5 Prozent an den Leistungsausgaben insgesamt entspricht.
AOK-Gesundheitspartner informiert über die Genehmigung der Landesbasisfallwerte bei derzeit 7 Bundesländern.