Der Begutachtungsleitfaden wurde an die StrOPS-Richtlinie (OPS-Version 2024) angepasst.
Thema: Begutachtungsleitfaden Kodierung OPS 2024 OPS-Strukturprüfung StrOPS-RL Strukturmerkmale
Die Richtlinie gemäß § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V“, regelt die näheren Einzelheiten des Verfahrens.
Der Begutachtungsleitfaden wurde an die StrOPS-Richtlinie (OPS-Version 2024) angepasst.
Ab sofort können Krankenhäuser bei den Medizinischen Diensten die Begutachtung von Strukturmerkmalen von abrechnungsrelevanten Operationen- und Prozedurenschlüsseln (OPS) beantragen.
Im Zuge der aktualisierten StrOPS-Richtline 2023 hat der MD den dazugehörigen Begutachtungsleitfaden angepasst
S 1 KR 2191/20 | Sozialgericht Reutlingen, Urteil vom 08.02.2023 – Kommentar Trefz Flachsbarth Rechtsanwälte
Kliniken können einschlägige Behandlungen, die sie erstmals anbieten, befristet ohne Prüfung erbringen.
Ab sofort können Krankenhäuser bei den Medizinischen Diensten die Begutachtung von Strukturmerkmalen von abrechnungsrelevanten Operationen- und Prozedurenschlüsseln (OPS) beantragen.
Selbstauskunftsbögen abrechnungsrelevante OPS-Kodes (OPS-Version 2023) zur Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V (StrOPS-RL)
Die StrOPS-Richtlinie 2023 steht kurz vor der Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium…
Der aktuell veröffentlichte StrOPS-Report des Medizinischen Dienstes Sachsen präsentiert die detaillierten, guten Ergebnisse der Strukturprüfungen in sächsischen Krankenhäusern aus den Jahren 2021 und 2022.
Vor kurzem hat das „DRG-Praxiswissen und Kodierhandbuch Geriatrie“ erstmalig eine unterjährige Aktualisierung seiner Online-Datenbank erhalten.
Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275d SGB V in Verbindung mit § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V (StrOPS-RL)
Der neu geschaffene § 275d SGB V verpflichtet Krankenhäuser, die Einhaltung von Strukturmerkmalen durch den Medizinischen Dienst (MD) begutachten zu lassen.
S 6 KR 52/22 KH ER | Sozialgericht Aachen, Urteil vom 01.09.2022