Markiert: 8-98f

SEG 4-Kodierempfehlung 613 „Aufwandspunkte Beatmung“ ergänzt

Was sind die Voraussetzungen für die Berechnung von 5 Punkten pro Tag für die apparative Beatmung bei den OPS 8-980 Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) und 8-98f Aufwändige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur)?

Kodierhinweis- und Hilfe 2022: Erweitertes hämodynamisches Monitoring

Hinweise zu Kodierung und Vergütung – Update 2022 Erweitertes hämodynamisches MonitoringPulsioFlex Monitoring Plattform

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Bescheinigung über die Einhaltung der Strukturmerkmale für die stattgehabte Strukturprüfung des OPS-Codes 8-98f (Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung) unzulässig

S 18 KR 981/21 ER | Sozialgericht Nürnberg, Urteil vom 10.02.2022

Die 24-stündige Verfügbarkeit des Verfahrens „Radiologische Diagnostik mittels CT, DSA oder MRT“ als Mindestmerkmal (i.R d. OPS 8-98f) könne nicht durch klinikfremde Ärzte in den Räumlichkeiten der Klinik bzw. in gesonderten Räumen im gleichen Gebäude erfüllt werden

L 8 KR 722/18 | Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 25.02.2021