Anforderungen an die Behandlungsleitung in der intensivmedizinischen Komplexbehandlung gemäß OPS 8-980 – Persönliche Anwesenheit und Erreichbarkeit des Facharztes gefordert
B 1 KR 20/23 R | Bundessozialgericht, Entscheidung am 25.06.2024
Die Kodierung einer intensivmedizinischen Komplexbehandlung gemäß OPS 8-980 setzt voraus, dass die Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzweiterbildung “Intensivmedizin” erfolgt. Dieser Facharzt muss mindestens einmal täglich persönlich auf der Intensivstation anwesend sein, um den Zustand der Patienten zu beurteilen und gegebenenfalls Anpassungen des Behandlungsplans vorzunehmen. Zudem ist eine durchgehende Rufbereitschaft erforderlich, um sicherzustellen, dass auch unvorhergesehene, dringende Entscheidungen jederzeit getroffen werden können. Diese Anforderungen gelten an jedem Tag der Woche, einschließlich der Wochenenden.
Im Vergleich zum OPS 8-980 verlangt der Kode OPS 8-98f zusätzlich, dass der die Behandlungsleitung innehabende Facharzt den überwiegenden Teil seiner Tätigkeit auf der Intensivstation ausübt. Während dies beim OPS 8-980 nicht zwingend notwendig ist, muss der Facharzt dennoch regelmäßig anwesend sein. Eine vollständige Abwesenheit an einzelnen Tagen ist nicht mit den Anforderungen des OPS 8-980 vereinbar.