OPS 8-98f: Schlichtungsverfahren klärt Intensivmedizin-Kodierung

Abrechnungsfrage bei fehlender Intensivmediziner-Visite

Im Verfahren S20260001 befasst sich der Schlichtungsausschuss nach § 19 KHG mit einer grundsätzlichen Streitfrage zur Kodierung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung nach OPS 8-98f.*. Im Zentrum steht die Frage, ob bereits ein einzelner Tag ohne dokumentierte Visite eines Facharztes mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin zur vollständigen Streichung der Prozedur oder lediglich zu einer tagesbezogenen Nichtberücksichtigung der Aufwandspunkte führt. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die Abrechnungslogik intensivmedizinischer Leistungen.

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