Schlichtungsausschuss klärt Streit um Intensiv-OPS 8-98f
Visiten-Dokumentation bei intensivmedizinischer Komplexbehandlung entscheidet über Millionen-Erlöse
Wie der Fachbeitrag von Medcontroller.de vom 17.06.2026 berichtet, befasst sich der Schlichtungsausschuss auf Bundesebene am 07.07.2026 mit der Auslegung des OPS-Kodes 8-98f für aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlungen. Streitpunkt ist, ob eine fehlende dokumentierte tägliche Visite zum vollständigen Verlust der Kodierung führt oder lediglich tagesbezogen zu bewerten ist. Für Krankenhäuser können sich daraus erhebliche Erlösunterschiede im fünfstelligen Bereich pro Fall ergeben.
Im Zentrum des aktuellen Kodierstreits steht der OPS-Kode 8-98f, der die aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung beschreibt. Dieser setzt unter anderem voraus, dass täglich mindestens eine Visite durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin erfolgt und entsprechend dokumentiert wird. Genau an dieser Schnittstelle zwischen medizinischer Leistungserbringung und formaler Dokumentationspflicht entzündet sich nun ein grundlegender Konflikt zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern. Während Teile des Medizinischen Dienstes und einzelne Kostenträger eine strikte Auslegung vertreten, wonach das Fehlen einer einzigen dokumentierten Visite den vollständigen Verlust der Kodierung nach sich ziehen kann, plädiert die Krankenhausseite für eine differenzierte Betrachtung. Nach dieser Auffassung wäre lediglich der betroffene Tag nicht zu berücksichtigen, ohne dass die gesamte intensivmedizinische Komplexbehandlung ihre Kodierfähigkeit verliert.




