Thema: 8-980

Zu 8-980 sind aktuell 47 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.

Streit um Intensiv-Komplexcode 8-98f: DGfM positioniert sich vor Schlichtungsspruch gegen totale DRG-Streichung

Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung (FoKA) der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling plädiert bei fehlendem täglichen Mindestmerkmal für tageweise Splittung

BibliomedManager

Kann die intensivmedizinische Komplexbehandlung nach OPS 8-980 nur dann abgerechnet werden, wenn die im Kode definierten strukturellen und personellen Mindestmerkmale tatsächlich erfüllt sind, unabhängig davon, ob die bettenführende Einheit formal als „Intensivstation“ bezeichnet wird?

B 1 KR 28/24 R | Bundessozialgericht, Entscheidung zum 27.08.2025 – Terminvorschau Nummer 26/25

Bundessozialgericht

Der OPS-Kode 8-980 (intensivmedizinische Komplexbehandlung) verlangt eine tägliche und persönliche Anwesenheit der Behandlungsleitung auf der Intensivstation an sieben Tagen in der Woche

B 1 KR 20/23 R | Bundessozialgericht, Entscheidung am 25.06.2024 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Behandlungsleitung bei intensivmedizinischer Komplexbehandlung: Klarstellung zur Anwesenheitspflicht von Fachärzten

B 1 KR 20/23 R | Bundessozialgericht, Entscheidung am 25.06.2024 –  Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Klärung der Anforderungen für die Mitteilung einer intensivmedizinischen Behandlung gegenüber Kostenträger

L 8 KR 277/22 | Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 14.03.2024

Anhängige Rechtsfragen des 1. Senats des Bundessozialgerichts

Anhängige Rechtsfragen beim Bundessozialgericht zum Krankenhausrecht, Kodierung, PrüfvV, PPP-RL und Krankenhausabrechnung

Die von OPS (2015) 8-980 verlangte Behandlungsleitung liegt nur vor, wenn ein Facharzt mit Zusatzweiterbildung „Intensivmedizin“ auch an Wochenenden und Feiertagen täglich persönlich im Krankenhaus anwesend ist

L 1 KR 539/20 | Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 14.06.2023

SEG 4-Kodierempfehlung 613 „Aufwandspunkte Beatmung“ ergänzt

Was sind die Voraussetzungen für die Berechnung von 5 Punkten pro Tag für die apparative Beatmung bei den OPS 8-980 Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) und 8-98f Aufwändige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur)?

Medizinischer Dienst