Der OPS-Kode 8-980 (intensivmedizinische Komplexbehandlung) verlangt eine tägliche und persönliche Anwesenheit der Behandlungsleitung auf der Intensivstation an sieben Tagen in der Woche

B 1 KR 20/23 R | Bundessozialgericht, Entscheidung am 25.06.2024 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Alle Krankenhäuser sollten ihre Dienstplanung für Intensivstationen an den Anforderungen des Bundessozialgerichts (BSG) orientieren. Demnach müssen Fachärzte mit der Zusatzweiterbildung „Intensivmedizin“ täglich persönlich auf der Intensivstation anwesend sein, um eine intensivmedizinische Komplexbehandlung abrechnen zu können. Zudem ist eine durchgehende Rufbereitschaft erforderlich, empfiehlt Herr Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr.

Siehe auch: Ständige Anwesenheit der Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzweiterbildung „Intensivmedizin“ im OPS 8-980