Die von OPS (2015) 8-980 verlangte Behandlungsleitung liegt nur vor, wenn ein Facharzt mit Zusatzweiterbildung „Intensivmedizin“ auch an Wochenenden und Feiertagen täglich persönlich im Krankenhaus anwesend ist

L 1 KR 539/20 | Sächsisches , Urteil vom 14.06.2023

Für den Begriff der „Behandlungsleitung“, der wiederholt Eingang in die verschiedenen OPS gefunden hat, folgt nach der Rechtsprechung des BSG schon aus dessen Wortlaut – in Abgrenzung zu Leitung oder Teamleitung –, dass es dabei um eine gesteigerte Verantwortung für die unmittelbare Behandlung der Patienten und nicht nur um die Verantwortung für die Organisation und das Funktionieren der Behandlungseinheit geht. Eine derartige Verantwortung kann nur bei persönlicher Anwesenheit eines über die im jeweiligen OPS genannten Qualifikationen verfügenden, seine Behandlungsleitung für die Dauer der Behandlung tatsächlich ausübenden Facharztes wahrgenommen werden.

Ausgehend davon, dass auf einer Intensivstation akute Fälle regelmäßig auch am Wochenende aufzunehmen sind oder sich bei bereits aufgenommenen Patienten relevante Veränderungen unabhängig von Wochentag und Uhrzeit ergeben können, setzt eine Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzweiterbildung „Intensivmedizin“ – wie sie OPS verlangt – voraus, dass diese zeitnah zur Aufnahme (Behandlungsbeginn) oder auch bei (erwartbaren) Notfällen ausgeübt werden kann. Dies ergibt sich aus der Eigenart der Intensivmedizin. Intensivmedizin ist Behandlung, Überwachung und von Patienten, bei denen die für das Leben notwendigen sog. vitalen oder elementaren Funktionen von Atmung, Kreislauf, Homöostase und Stoffwechsel lebensgefährlich bedroht oder gestört sind, mit dem Ziel, diese Funktionen zu erhalten, wiederherzustellen oder zu ersetzen, um Zeit für die Behandlung des Grundleidens zu gewinnen. Die Zahl der betreuten Patienten auf der Intensivstation ist deutlich geringer als auf normalen Krankenstationen, weil das Pflegepersonal die Körperfunktionen ihrer Patienten wesentlich umfangreicher beobachten und überwachen muss. Die apparative Versorgung ist vielfältiger und umfasst neben den Geräten zur kontinuierlichen Kontrolle von Herzmuskelaktivitäten (EKG), Blutdruck, Körpertemperatur und anderen Vitalparametern meist zusätzliche Spezialapparaturen. Auch die ärztliche Tätigkeit ist intensiver als auf anderen Stationen; der muss bei auftretenden Krisen unmittelbar eingreifen, entsprechende Notfallkompetenz besitzen und die Intensiv-apparatur zielgerecht einsetzen können. Der Aufenthalt auf einer Intensivstation stellt deshalb die nachhaltigste Form der Einbindung in einen Krankenhausbetrieb und damit den Prototyp einer stationären Behandlung dar

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