Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Jährliche Anpassung der Appendizes an den aktuellen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und weitere Änderungen
Der Beschluss vom 16. März 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 19. September 2023 in Kraft
Mit diesem Beschluss werden vorwiegend Anpassungen der appendizes der jeweiligen Anlagen der asv-RL vorgenommen, die aufgrund von Aktualisierungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (ebm) erforderlich wurden. Der G-BA definiert den Behandlungsumfang der Anlagen der ASV-RL auf Basis des EBM mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 einschließlich der Beschlussfassungen des Bewertungsausschusses nach § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V, des erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Absatz 4 SGB V und des ergänzten (erweiterten) Bewertungsausschusses nach § 87 Absatz 5a SGB V bis zum 30. Juni 2022 zu Änderungen des EBM.