Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Änderung der Richtlinie für das Erfassungsjahr 2019

Gemeinsamer Bundesausschuss

Die Änderungen in der jeweiligen Anlage 2 zu den Verfahren 1 und 2 beruhen auf Empfehlungen zur Spezifikation des Institutes für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). nach § 137a SGB V.

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