Beschluss vom 21. April 2022
G-BA (PDF, 3.35 MB)
Einmal im Jahr – zwischen dem 1. und dem 15. Januar – nimmt das IQTIG die Daten der Perinatalzentren entgegen.
Der G-BA hat am 19.09.2019 Übergangsregelungen für die Strukturerhebung im Rahmen der “Qualitätssicherungs-Richtlinie für Früh- und Reifgeborene” (QFR-RL) beschlossen.
Die Projektgeschäftsstelle Qualitätssicherung der Niedersächsische Krankenhausgesellschaft e.V. ist wieder als Datenannahmestelle aktiv.
In Niedersachen erfolgt derzeit keine Datenannahme für die QS-Verfahren nach der “Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung” (DeQS-RL). Grund dafür ist das Fehlen einer Datenannahmestelle.
Der Beschluss vom 20.12.2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 23.05.2019 in Kraft
Die Übersicht zu der Datengrundlage und den Lieferfristen für das Erfassungsjahr 2019 steht nun auf der IQTIG Website zur Verfügung
Der Beschluss des G-BA vom 20.12.2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Anpassungen zum...
Die aktualisierten prospektiven Rechenregeln 2019 gehören zum QS-Verfahren Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie (QS PCI). Das Verfahren läuft ab dem 01.01.2019 unter der neuen „Richtlinie...
Beschluss des G-BA vom 21. Juni 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2019 in Kraft