G-BA prüft Mindestmengen für Ösophagusatresie-Chirurgie

IQWiG soll Zusammenhang zwischen Fallzahl und Behandlungsqualität untersuchen – Rapid Report bis Mai 2027

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) lässt die wissenschaftliche Evidenz zum Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Behandlungsqualität bei der korrigierenden Chirurgie der Ösophagusatresie untersuchen. Das IQWiG soll dafür eine systematische Literaturrecherche und Evidenzbewertung durchführen. Der Auftrag kann eine Grundlage für die weitere Beratung über mögliche Mindestmengen in diesem hochspezialisierten Leistungsbereich bilden.

Der Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) am 1. Juli 2026 mit einer umfassenden Untersuchung zur korrigierenden Chirurgie bei Ösophagusatresie beauftragt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein Zusammenhang zwischen der Zahl der durchgeführten Eingriffe und der Qualität der Behandlungsergebnisse besteht. Das IQWiG soll hierzu den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand zum sogenannten Volume-Outcome-Zusammenhang aufarbeiten.

Besonderes Augenmerk legt der G-BA auf bereits vorhandene Erfahrungen mit Mindestfallzahlen. Das IQWiG soll gezielt recherchieren, ob Studien existieren, die die Auswirkungen konkret eingeführter Mindestfallzahlen auf die Behandlungsqualität untersuchen. Sofern entsprechende Untersuchungen identifiziert werden, sollen diese gesondert dargestellt werden. Darüber hinaus verlangt der G-BA eine detaillierte Beschreibung der in den Studien untersuchten Leistungen. Soweit möglich, sollen dabei auch die zugehörigen OPS-Kodes ausgewiesen werden. Damit soll möglichst genau abgegrenzt werden, welche operativen Leistungen von der gefundenen Evidenz tatsächlich erfasst werden.

Rapid Report soll bis Ende Mai 2027 vorliegen

Das IQWiG soll die Ergebnisse in Form eines wissenschaftlichen Rapid Reports unter Einbeziehung externer Expertise zusammenfassen. Als Abgabetermin hat der G-BA den 31. Mai 2027 festgelegt.

Mit der Untersuchung soll zunächst ein aktueller wissenschaftlicher Wissensstand geschaffen werden. Eine konkrete Mindestmenge für die korrigierende Chirurgie bei Ösophagusatresie wurde mit dem Beschluss vom 1. Juli noch nicht festgelegt.

Die Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Leistungsmenge und Ergebnisqualität ist jedoch für mögliche weitere Mindestmengenberatungen von zentraler Bedeutung. Mindestmengen dienen dazu, besonders komplexe planbare Leistungen auf Einrichtungen mit ausreichender Behandlungserfahrung zu konzentrieren, sofern ein entsprechender Zusammenhang zwischen Fallzahl und Qualität wissenschaftlich belegt werden kann.

Für Krankenhäuser kann eine spätere Mindestmengenregelung erhebliche strukturelle Konsequenzen haben. Sie beeinflusst, welche Standorte eine hochspezialisierte Leistung weiterhin anbieten dürfen und kann damit zu einer stärkeren Konzentration entsprechender Eingriffe führen.

In Deutschland ist die Versorgung von Neugeborenen mit Ösophagusatresie stark zersplittert: Ca. 170 bis 300 Fälle pro Jahr (1) verteilen sich auf über 150 Krankenhäuser. Rund 80 % der Standorte operieren weniger als fünf Fälle jährlich, und keine Klinik erreicht eine Fallzahl von zehn Eingriffen im Jahr.

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