Strukturprüfungen 2021: offene Fragen im aktuellen Verfahren

Artikel von Ass. Jur. Prof. Dr. rer. pol. Erika Raab, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende der

Antragstellungspflicht bis 30.06.2021 bei einer Richtlinie im Entwurfsstadium, unbestimmte Rechtsbegriffe und verfassungsrechtliche Bedenken

Der Entwurf der Richtlinie liegt seit 28.02.2021 beim und hätte bis zum 30.04.2021 genehmigt sein sollen. Sowohl für die Krankenhäuser als auch den Medizinischen Dienst fehlt damit die Grundlage für die von Strukturmerkmalen. Trotzdem läuft die zur Beantragung der Strukturprüfungen bis 30.06.2021! […]

Quelle: Medizincontroller (PDF, 574KB)

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