Strukturprüfungen 2021: offene Fragen im aktuellen Verfahren
Artikel von Ass. Jur. Prof. Dr. rer. pol. Erika Raab, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende der dgfm
Antragstellungspflicht bis 30.06.2021 bei einer Richtlinie im Entwurfsstadium, unbestimmte Rechtsbegriffe und verfassungsrechtliche Bedenken
Der Entwurf der Richtlinie liegt seit 28.02.2021 beim bundesgesundheitsministerium und hätte bis zum 30.04.2021 genehmigt sein sollen. Sowohl für die Krankenhäuser als auch den Medizinischen Dienst fehlt damit die Grundlage für die begutachtung von Strukturmerkmalen. Trotzdem läuft die frist zur Beantragung der Strukturprüfungen bis 30.06.2021! […]
Quelle: Medizincontroller (PDF, 574KB)