Anhängige Rechtsfragen des 1. Senats des Bundessozialgerichts

Anhängige Rechtsfragen beim Bundessozialgericht zum Krankenhausrecht, Kodierung, PrüfvV, PPP-RL und Krankenhausabrechnung

  • B 1 KR 29/22 R (voraussichtlicher Termin: 16.05.)
    Verliert ein der Maximalversorgung seinen Vergütungsanspruch ganz oder teilweise durch die Verlegung eines Patienten zur Weiterbehandlung in ein wohnortnahes Krankenhaus einer niedrigeren Versorgungsstufe ohne medizinische Notwendigkeit ?
  • B 1 KR 3/23 R
    Gilt der für Krankenhausabrechnungen entwickelte Grundsatz des fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens auch für ambulante Behandlungsalternativen?
  • B 1 KR 6/23 R
    Liegt eine Verletzung der Aufklärungspflicht des Krankenhauses als Erfordernis des Wirtschaftlichkeitsgebots bei sogenannten Gelegenheitsoperationen vor, wenn der Arzt erst intraoperativ die erweiternde Behandlungsentscheidung trifft und der Patient zuvor hierüber nicht aufgeklärt wurde (hier: Sichtung und Verschluss eines offenen Foramen ovale (PFO) mittels Direktnaht während eines Herzklappeneingriffs)?Schließt § 8 S 3 Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) 2014 den Einwand der Aufklärungspflichtverletzung aus, wenn zwar und OPS unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit Gegenstand des Prüfverfahrens waren, der sich hierauf beziehende Einwand der Aufklärungspflichtverletzung jedoch erst im benannt wird?
  • B 1 KR 12/23 R
    Ist eine landesvertragliche Regelung, in der die Abrechnung einer Erstuntersuchung im Krankenhaus ohne Einweisungsverordnung wie eine vorstationäre Behandlung erlaubt wird (hier: § 4 Absatz 6 Satz 3 des Hamburger Krankenhausvertrags), von der Regelungskompetenz der Vertragspartner nach § 112 Absatz 1 SGB 5 erfasst?
  • B 1 KR 14/23 R, B 1 KR 15/23 R, B 1 KR 16/23 R, B 1 KR 17/23 R, B 1 KR 19/23 R
    Verstößt die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie/PPP-RL (juris: PPPRL) gegen höherrangiges Recht?
  • B 1 KR 18/23 R
    Sind die in der am 10.12.2019 zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft geschlossenen zur „Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach § 275 Absatz 1c SGB 5 (PrüfverfahrensvereinbarungPrüfvV) gemäß § 17c Absatz 2 KHG vom 3.2.2016″ enthaltenen Regelungen zur Aufrechnungsbefugnis der Krankenkassen mit § 109 Absatz 6 Satz 1 SGB 5 vereinbar?
  • B 1 KR 20/23 R
    Liegt die zur Kodierung einer intensivmedizinischen Komplexbehandlung von OPS (2015) 8-980 verlangte Behandlungsleitung nur vor, wenn ein Facharzt mit Zusatzweiterbildung „Intensivmedizin“ auch an Wochenenden und Feiertagen täglich persönlich im Krankenhaus anwesend ist?

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