Markiert: sachlich-rechnerische Rechnungsprüfung

Krankenkassen seien nicht verpflichtet, für vor dem 1.1.2016 eingeleitete sachlich-rechnerische Prüfungen Aufwandspauschalen zu zahlen – Rückforderungsanspruch bestehe innerhalb der Verjährungsfrist

B 1 KR 32/22 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 12.12.2023 – Urteilsbegründung

Das Krankenhaus sei mit der erst im Klageverfahren vorgenommenen Änderung der Hauptdiagnose nicht gehindert, da die PrüfvV (2014) keine Anwendung auf sachlich-rechnerische Richtigkeitsprüfung findet (hier: Prüfung Hauptdiagnose, DRG)

B 1 KR 31/21 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 22.06.2022