Thema: Prüfquote

Mit dem MDK-Reformgesetz hat der Gesetzgeber feste Prüfquoten eingeführt. Für das Jahr 2020 prüfen die Krankenkassen maximal 12,5 Prozent der jeweils im Quartal eingegangenen Schlussrechnungen für vollstationäre Behandlungen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden kürzlich Maßnahmen umgesetzt, dass die Prüfquote für das Jahr 2020 auf 5% reduziert wurde. Ab 2022 gelten erstmal dynamische Prüfquoten je Krankenhaus.

Zu Prüfquote sind aktuell 249 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar. Die von medconweb recherchierten und ausgewählten Artikel, Analysen, Presseaussendungen und Praxis- oder Medienberichte bieten wertvolle Einblicke für Medizincontroller, Klinikmanager, Verwaltungsfachkräfte sowie Fach- & Führungskräfte im Gesundheitswesen.

Koalitionsvertrag zur 21. Legislaturperiode: CDU, CSU und SPD vereinbaren tiefgreifende Reformen im Gesundheitswesen

Ambulante Versorgung, sektorenübergreifende Leistungen, Krankenhausstruktur und Bürokratieabbau im Fokus

koalitionsvertrag2025.de (PDF, 1.47 MB)

Statistische Auswertungen zur Abrechnungsprüfung – 4/2024, Anwendungsquartal: 2/2025

Die quartalsweisen Auswertungen umfassen Daten zu den Einzelfallprüfungen. Die Veröffentlichung erfolgt jeweils zum Ende des zweiten Monats, der auf das Ende des jeweiligen betrachteten Quartals...

GKV-Spitzenverband