Thema: Prüfquote

Mit dem MDK-Reformgesetz hat der Gesetzgeber feste Prüfquoten eingeführt. Für das Jahr 2020 prüfen die Krankenkassen maximal 12,5 Prozent der jeweils im Quartal eingegangenen Schlussrechnungen für vollstationäre Behandlungen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden kürzlich Maßnahmen umgesetzt, dass die Prüfquote für das Jahr 2020 auf 5% reduziert wurde. Ab 2022 gelten erstmal dynamische Prüfquoten je Krankenhaus.

Zu Prüfquote sind aktuell 264 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.

Reformideen zur Krankenhausabrechnung im GKV-Stabilisierungsgesetz: Mehr Kontrolle, neue Vergütungssysteme und steigender Prüfaufwand

Gesetzesentwurf sieht tiefgreifende Eingriffe in Pflegebudget, MD-Prüfungen und DRG-Systematik vor

Kaysers Consilium (PDF, 133 kB)