Markiert: Prüfquote

Mit dem MDK-Reformgesetz hat der Gesetzgeber feste Prüfquoten eingeführt. Für das Jahr 2020 prüfen die Krankenkassen maximal 12,5 Prozent der jeweils im Quartal eingegangenen Schlussrechnungen für vollstationäre Behandlungen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden kürzlich Maßnahmen umgesetzt, dass die Prüfquote für das Jahr 2020 auf 5% reduziert wurde. Ab 2022 gelten erstmal dynamische Prüfquoten je Krankenhaus.