Feststellungen des GKV-SV zur quartalsbezogenen Prüfquote – kürzere Frist zur Einlegung eines Widerspruchs

Der -SV hat seine quartalsweisen Auswertungen, aus denen sich die quartalsbezogene des Krankenhauses ergibt, mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Dadurch beträgt die zur Einlegung eines Widerspruches gegen die Festlegung der Prüfquote künftig einen Monat ab deren Bekanntgabe […]

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