1-Monatsfrist für den Widerspruch gegen die Ermittlung der Prüfquote durch den GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht quartalsbezogene Prüfquoten für die Schlussrechnungen der vollstationären Krankenhausbehandlung. Diese Quoten sind maßgeblich für die Höhe der Strafzahlungen gemäß § 275 c Abs. 3 SGB V. Seit dem 3. Quartal 2023 fügt der GKV-Spitzenverband der Veröffentlichung der Prüfquoten eine Rechtbehelfsbelehrung hinzu. Krankenhäuser, die Zweifel an der korrekten Ermittlung der Prüfquote haben, müssen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Prüfquote Widerspruch einlegen […]

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