Aufschlagszahlungen gemäß § 275c Abs. 3 SGB V: BSG schafft Klarheit

| , Urteil vom 19.10.2023 – Kommentar Legal

Das dem Wortlaut der Regelung des § 275c Abs. 3 Satz 1 SGB V zu entnehmende Tatbestandsmerkmal „ab dem Jahr 2022“ knüpfe – entgegen der Auffassung der – nicht an das Datum der leistungsrechtlichen Entscheidung der Krankenkasse an, sondern an den Zeitpunkt der Einleitung der , der sich nach außen durch die Beauftragung des Medizinischen Dienstes manifestiere, so das Gericht […]

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