Berliner Senat beschließt Änderung des Landeskrankenhausgesetzes

Wesentlicher Inhalt der Änderung ist, dass die seit 1. Januar 2023 erlaubte Auftragsverarbeitung von der in Berliner Krankenhäusern behandelten Patientinnen und zukünftig nicht mehr bei der angezeigt werden müssen. Ausreichend ist damit in Zukunft die verbleibende Regelung zur eigenverantwortlichen Prüfung der , Externe mit der Verarbeitung von nur dann zu beauftragen, wenn die Voraussetzungen für eine sichere Datenverarbeitung vorliegen […]

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