BKK Dachverband fordert Beibehaltung der einzelfallbezogenen Krankenhausabrechnungsprüfung

Der Dachverband fordert in einem aktuellen Argumentationspapier, an der einzelfallbezogenen Abrechnungsprüfung festzuhalten.

Zwar muss das derzeit bestehende Prüfsystem vereinfacht werden, doch bleibt die Einzelfallprüfung der im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) geplanten Stichprobenprüfung überlegen.

Nur die Abrechnungsprüfung im Einzelfall setzt die richtigen Anreize für korrekte Krankenhausrechnungen und sorgt für eine hohe der Abrechnungsdaten. Eine korrekte , Kodierung und Abrechnung ist unverzichtbar für die der Fallpauschalen, die (Weiter-)Entwicklung der Entgeltsysteme und für die . Einzelfallprüfungen tragen zu einer hohen Datenqualität und damit zu einem korrekten Risikostrukturausgleich bei. Zudem ermöglichen sie eine gerechte Berechnung von Vorhaltebudgets und eine konsequente Umsetzung der Ambulantisierung.

Die geben bei Weitem nicht alle auffälligen Rechnungen zur Prüfung an den Medizinischen Dienst weiter. Dies ist sowohl auf die mit dem ab eingeführte Prüfquote als auch auf das Augenmaß der Krankenkassen zurückzuführen. Im Jahr 2023 lag die tatsächlich realisierte Prüfquote im Durchschnitt bei etwa 8 Prozent. Nur etwa 8 von 100 Abrechnungsfälle wurden tatsächlich von den Medizinischen Diensten in Abstimmung mit den Krankenkassen einer Prüfung unterzogen. […]

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