BKK Dachverband fordert Beibehaltung der einzelfallbezogenen Krankenhausabrechnungsprüfung
Der bkk Dachverband fordert in einem aktuellen Argumentationspapier, an der einzelfallbezogenen Abrechnungsprüfung festzuhalten.
Zwar muss das derzeit bestehende Prüfsystem vereinfacht werden, doch bleibt die Einzelfallprüfung der im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) geplanten Stichprobenprüfung überlegen.
Nur die Abrechnungsprüfung im Einzelfall setzt die richtigen Anreize für korrekte Krankenhausrechnungen und sorgt für eine hohe qualität der Abrechnungsdaten. Eine korrekte dokumentation, Kodierung und Abrechnung ist unverzichtbar für die kalkulation der Fallpauschalen, die (Weiter-)Entwicklung der Entgeltsysteme und für die forschung. Einzelfallprüfungen tragen zu einer hohen Datenqualität und damit zu einem korrekten Risikostrukturausgleich bei. Zudem ermöglichen sie eine gerechte Berechnung von Vorhaltebudgets und eine konsequente Umsetzung der Ambulantisierung.
Die krankenkassen geben bei Weitem nicht alle auffälligen Rechnungen zur Prüfung an den Medizinischen Dienst weiter. Dies ist sowohl auf die mit dem mdk-reformgesetz ab 2020 eingeführte Prüfquote als auch auf das Augenmaß der Krankenkassen zurückzuführen. Im Jahr 2023 lag die tatsächlich realisierte Prüfquote im Durchschnitt bei etwa 8 Prozent. Nur etwa 8 von 100 Abrechnungsfälle wurden tatsächlich von den Medizinischen Diensten in Abstimmung mit den Krankenkassen einer Prüfung unterzogen. […]