Verbot der Nachcodierung nach der PrüfVV?

| ,  Entscheidung vom 10.12. – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Den Regelungen in § 7 Abs. 5 lässt sich nach Ansicht der Richter kein Ausschluss einer nachträglichen Anpassung der und der Rechnung an die Feststellungen des entnehmen. Passt seine Abrechnung an das vom MDK gefundene Prüfergebnis an liegt nach Ansicht des Gericht schon keine nachträgliche Korrektur und Ergänzung von Datensätzen im Sinne der PrüfVV vor. § 7 Abs. 5 PrüfVV erfasst eine solche Nachcodierung überhaupt nicht. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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