Nach Analyse der DGfM verfehlt die Richtlinie zentrale Entbürokratisierungsziele des KHAG und gefährdet durch unverhältnismäßige Sanktionen die Versorgungssicherheit.
DGfM (PDF, 405 kB)
Zu Strukturprüfung sind aktuell 101 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.
Nach Analyse der DGfM verfehlt die Richtlinie zentrale Entbürokratisierungsziele des KHAG und gefährdet durch unverhältnismäßige Sanktionen die Versorgungssicherheit.
DGfM (PDF, 405 kB)
Vorbereitung auf Leistungsgruppen erfordert enge Verzahnung von Qualität, Struktur und Wirtschaftlichkeit
Stefanie Stoff-Ahnis fordert Reformen bei Prüfquoten, Personalvorgaben und Bürokratie im Kliniksystem
Wichtige Änderungen bei Strukturprüfungen – Flexiblere Zeiträume und erhöhte Nachweispflichten für Kliniken
Kaysers Consilium (PDF, 162 kB)
L 1 KR 62/25 B ER | Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 03.07.2025
Struktur- und Qualitätsprüfungen zeigen positive Entwicklung der Krankenhausversorgung, doch Fachkräftemangel und Notfallversorgung fordern neue Lösungsansätze
Vortrag der Informationsveranstaltung vom 11.03.2025 des Medizinischen Dienstes Bayern
Der Medizinische Dienst Bund hat die StrOPS-Richtlinie 2025 veröffentlicht, die am 16. Januar 2025 in Kraft tritt.
varisano Krankenhaus Bad Soden besteht anspruchsvolle G-BA Prüfung
S 18 KR 1746/23 ER | Sozialgericht München, Beschluss vom 17.01.2024
„Es konnten echte Erleichterungen im Arbeitsalltag der Beschäftigten geschaffen werden“
Insgesamt 92 Prozent der 873 Anträge wurden positiv beschieden. Probleme zeigen sich weiterhin beim Mangel an Fachpersonal.
Krankenhäuser erfüllen in vielen, aber nicht in allen Fällen die geforderte Qualität, um bestimmte Leistungen anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können.
Ab sofort können Krankenhäuser bei den Medizinischen Diensten die Begutachtung von Strukturmerkmalen von abrechnungsrelevanten Operationen- und Prozedurenschlüsseln (OPS) beantragen.
Die Zentrale Notaufnahme des Freisinger Klinikums ist jetzt offiziell in die „Versorgungsstufe II“ des Systems der Notfallversorgung in Deutschland aufgenommen worden.
B 1 KR 57/22 B | Bundessozialgericht, Beschluss vom 10.11.2022 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk