Markiert: Prüfverfahren

Kommentierung Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Beweislastumkehr bei nicht fristgerecht eingeleitetem Prüfverfahren

Landessozial- & Sozialgerichte weisen daraufhin, dass ein Krankenhaus nur im Rahmen einer (fristgerecht eingeleiteten) Abrechnungsprüfung die objektive Beweislast für die Erforderlichkeit einer Krankenhausbehandlung trägt. 

PrüfvV: Der Vergütungsanspruch des Krankenhauses dürfe (nachträglich) nicht mit Unterlagen begründet werden, die der MDK in einem ordnungsgemäßen Prüfverfahren angefordert, das Krankenhaus jedoch nicht innerhalb der Frist von 4 Wochen vorlegt habe

B 1 KR 24/20 R, B 1 KR 32/20 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 18.05.2021 – Terminbericht 19/21