B 1 KR 32/23 R | Bundessozialgericht, Entscheidung am 14.11.2024 – Terminvorschau 39/24
Thema: B 1 KR 32/23 R Erörterungsverfahren Krankenhausabrechnungsprüfung Rechtsanwaltskosten S 18 KR 8/23
B 1 KR 32/23 R | Bundessozialgericht, Entscheidung am 14.11.2024 – Terminvorschau 39/24
B 1 KR 23/23 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 28.08.2024 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner
S 18 KR 140/24 | Sozialgericht München, Urteil vom 27.06.2024
Die Empfehlungen betreffen den ambulanten und stationären Sektor, den Arzneimittel- und Hilfsmittelbereich, die Langzeitpflege sowie die Digitalisierung.
Die Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) gilt in der aktuellen Fassung seit dem 1. Januar 2022, sodass auf die Erfahrungen der letzten zwölf Monate zurückgeblickt werden kann.
Die Kliniken, denen vermeintlich etwas Gutes getan werden solle, müssten sich auf neue Kontrollen und Nachweise einstellen und damit ihre gesamte Prozesskette prüfen…
u.a 10 Jahre PEPP Rückblick aus Sicht der Abrechnungsprüfung, Erörterungsverfahren – Teilweise erhebliche Änderungen im Prüfablauf…
Das Erörterungsverfahren stellt eine grundlegende Änderung zur bisherigen Praxis dar und stellt die Krankenhäuser vor Herausforderungen
Seit Jahren streiten wir uns über den Unterlagenversand für den MD. Inzwischen gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung, eine neue PrüfvV und ein Erörterungsverfahren.