Ein Erfolgsmodell für Effektivität und Effizienz im Gesundheitswesen
Thema: § 275 SGB VErörterungsverfahrenFallkonferenzFallprüfungMDKMedizincontrollingMedizinischer DienstPrüfverfahren
Ein Erfolgsmodell für Effektivität und Effizienz im Gesundheitswesen
Die Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) gilt in der aktuellen Fassung seit dem 1. Januar 2022, sodass auf die Erfahrungen der letzten zwölf Monate zurückgeblickt werden kann.
Vom Hoffnungsträger zur neuen Nahkampfzone
Die Kliniken, denen vermeintlich etwas Gutes getan werden solle, müssten sich auf neue Kontrollen und Nachweise einstellen und damit ihre gesamte Prozesskette prüfen…
Stellungnahme des IKK e.V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit
u.a 10 Jahre PEPP Rückblick aus Sicht der Abrechnungsprüfung, Erörterungsverfahren – Teilweise erhebliche Änderungen im Prüfablauf…
Das Erörterungsverfahren stellt eine grundlegende Änderung zur bisherigen Praxis dar und stellt die Krankenhäuser vor Herausforderungen
So sichern Krankenhäuser ihre Erlöse
Seit Jahren streiten wir uns über den Unterlagenversand für den MD. Inzwischen gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung, eine neue PrüfvV und ein Erörterungsverfahren.
Vor dem Gerichtsverfahren steht künftig die sogenannte einzelfallbezogene Erörterung
Prüfverfahrensvereinbarung gemäß § 17c Absatz 2 KHG/Vereinbarung über das einzelfallbezogene Erörterungsverfahren nach § 17c Absatz 2b Satz 1 KHG
Artikel von Dr. Frank Reibe, Vorsitzender des Regionalverbands Nord der DGfM
Das Voraberörterungsverfahren mit den Krankenkassen gilt erst für die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die nach Inkrafttreten der Bundesvereinbarung in das Krankenhaus aufgenommen wurden
Folienpräsentation Raue Rechtsanwälte
Für die ab dem 01.01.2020 aufgenommen Patienten gelten differenzierte Regelungen