Markiert: Schockraumversorgung

Bei der Abgrenzung von stationärer zu ambulanter Versorgung im Krankenhaus ist neben einem intensiven Einsatz von Personal und Material zu berücksichtigen, ob bei der ambulanten Vergütung der Bewertungsspielraum eingehalten worden ist

S 48 KR 218/18 | Sozialgericht Aurich, Urteil vom 12.12.2023