BSG gibt enge Auslegung zur kurzzeitigen Notfallbehandlung auf (Schockraum-Urteil)

| , Urteil vom 29.08.2023 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Die konkludente eines liegt bei einer kurzzeitigen und anschließender zeitnaher Verlegung in ein anderes dann vor, wenn der Einsatz der krankenhausspezifischen personellen und sächlichen Ressourcen im erstangegangenen Krankenhaus eine hohe Intensität aufweist. Die kurzzeitige Notfallbehandlung auf einer Schlaganfallstation dürfte im Regelfall eine stationäre Aufnahme begründen (Indizwirkung) […]

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