BSG gibt enge Auslegung zur kurzzeitigen Notfallbehandlung auf (Schockraum-Urteil)
B 1 KR 15/22 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 29.08.2023 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
Die konkludente stationäre Aufnahme eines Patienten liegt bei einer kurzzeitigen Notfallbehandlung und anschließender zeitnaher Verlegung in ein anderes Krankenhaus dann vor, wenn der Einsatz der krankenhausspezifischen personellen und sächlichen Ressourcen im erstangegangenen Krankenhaus eine hohe Intensität aufweist. Die kurzzeitige Notfallbehandlung auf einer Schlaganfallstation dürfte im Regelfall eine stationäre Aufnahme begründen (Indizwirkung) […]