Markiert: Stationäre Abrechnung

Bei der Abgrenzung von stationärer zu ambulanter Versorgung im Krankenhaus ist neben einem intensiven Einsatz von Personal und Material zu berücksichtigen, ob bei der ambulanten Vergütung der Bewertungsspielraum eingehalten worden ist

S 48 KR 218/18 | Sozialgericht Aurich, Urteil vom 12.12.2023

Das Nachmelden eines Zusatzentgeltes (hier: ZE106.13 Selektive Embolisation mit Metallspiralen) ist i.R des Rechnungskorrekturverbotes unzulässig

S 7 KR 767/23 | Sozialgericht München, Urteil vom 21.11.2023

Eine Medikation mit Nicht-Opioid-Analgetika (Novaminsulfon, Diclofenac) und die nur einmalige bedarfsweise Gabe eines schwachen Opioid-Analgetikums lassen nicht auf immobilisierende Schmerzen schließen, die eine stationäre Behandlungsnotwendigkeit begründen

L 5 KR 3335/22 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19.04.2023